Kostenfreiheit




Die Kostenfreiheit umfasst an unserer Schule

(1) die Beförderungsfreiheit: Die Kosten für die Beförderung der Schülerinnen zur Schule und zurück nach Hause wird bis zur 10. Klasse von den Landkreisen getragen;

(2) die Lernmittelfreiheit: Die Schulbücher werden in der Regel von der Schule angeschafft und an die Schülerinnen verliehen;

(3) die Schulgeldfreiheit: Diese Freiheit mussten wir ab 1. September 2004 leider aufgeben: Seither werden € 40 Schulgeld pro Monat erhoben. Mit einer sozialen Komponente wird erreicht, "dass keinem Kind der Zugang zu unseren Schulen verwehrt wird, weil die Eltern nicht in der Lage sind das Schulgeld zu zahlen." Eine Begründung zur Erhebung von Schulgeld und genauere Regelungen finden Sie hier!

Den an staatlichen Schulen üblichen Unkostenbeitrag für Materialverbrauch und Jahresbericht gibt es an den St.-Ursula-Schulen nicht.

Nicht anders als an staatlichen Schulen fallen für die Eltern noch einige weitere Ausgaben an: Klassenlektüren, Schulfahrten, Schüleraustausch, Theater- und Konzertbesuche ...

Copyright © 2002-2007 by St.-Ursula-Gymnasium Schloss Hohenburg. Last updated 04.02.2007. Impressum, Haftungsausschluss.
Für Kritik, Anregungen und alles andere mailen Sie bitte an webmaster@st-ursula.net.