| Seit 1. September 2004 wird an den Schulen der Erzdiözese München und Freising - und damit auch an den St.-Ursula-Schulen Hohenburg - Schulgeld erhoben. Wegen der langen schulgeldfreien Tradition möchten wir folgende Begründung geben: Die Erzdiözese München und Freising steht ab 1. Januar 2004 in Trägerschaft von 19 kirchlichen Schulen, an denen ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler von ca. 800 Lehrkräften unterrichtet werden. Es handelt sich um ehemals ordensgetragene Schulen, die aufgrund Nachwuchsmangels von den jeweiligen Orden nicht mehr getragen werden konnten. Mit der Übernahme dieser Schulen hat die Erzdiözese dokumentiert, dass ihr die Bildung und Erziehung junger Menschen und die Fortführung ordensgeprägter Schultradition ein wichtiges Anliegen ist. Es galt und es gilt den langfristigen Erhalt dieser Schulen zu sichern. Der Betrieb der diözesanen Schulen verursacht bei ca. 50 Mio. EUR Gesamtkosten und ca. 42,2 Mio. EUR Einnahmen (staatliche Refinanzierungen) ein jährliches Defizit von ca. 7,8 Mio. EUR, das über Kirchensteuermittel gedeckt werden muss. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre mit erheblich rückläufigen Kirchensteuereinnahmen blieb keine andere Wahl als die Einführung von Schulgeld. Dabei ist anzumerken, dass die Erzdiözese diesen Schritt so lange hinaus gezögert hat bis er unumgänglich war. Sie ist nun als letzte bayerische Diözese zu dieser Maßnahme gezwungen. Selbstverständlich werden bei der Erhebung des Schulgeldes soziale Komponenten und Härtefälle berücksichtigt. Seit 1. September 2004 gilt folgende Regelung: 1. Höhe des Schulgeldes: 40 EUR pro Monat / August frei 2. Geschwisterermäßigung: Wenn Geschwister gleichzeitig unsere Schule besuchen gilt: Erstes Kind: 40 EUR Zweites Kind: 20 EUR Ab dem dritten Kind: frei 3. Für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist je nach finanzieller Lage eine Ermäßigung oder Befreiung von Schulgeld möglich. Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulleitung getroffen. Ein entsprechendes Antragsforinular ist ab Ostern im Sekretariat der Schule erhältlich. 4. Bei kurzzeitigen finanziellen Engpass entscheidet die Schulleitung nach mündlicher Absprache über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung. 5. Mit der Einführung des Schulgeldes entfällt die bisherige jährliche Materialgebühr. 6. Das monatliche Schulgeld wird erstmals zum 15. September 2004 fällig und dann jeweils zur Monatsmitte. Das Schulgeld wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Einzugsermächtigungsformular geht Ihnen rechtzeitig zu. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Schulträger und Schulleitung danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns mit der Wahl unserer Schule für Ihr Kind entgegenbringen. Wir versichern Ihnen, dass wir auch in Zukunft alles unternehmen werden um das christliche Profil unserer Schule auf hohem pädagogischen Niveau zu stärken. Mit der Zahlung von Schulgeld leisten Sie einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur langfristigen Sicherung der kirchlichen Schulen in der Erzdiözese und helfen uns die materiellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit weiterhin zu gewährleisten. ![]() |
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